Blaulicht und Martinshorn…

…was tun?

Was heißt eigentlich „Wegerecht“?
Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.

Zum Beispiel:
– um Menschenleben zu retten
– um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
– um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
– um flüchtige Personen zu verfolgen
– um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Also, Blaulicht und Martinshorn gemeinsam, gewähren einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei, das oben genannte Wegerecht. Das heißt im Klartext, andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Wie begegnet man Einsatzfahrzeugen richtig?



Auf einspurigen Fahrbahnen, fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.


Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.


Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.


Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.


Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.


Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.